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EINZELTHERAPIE
Nach einem Erstgespräch und den probatorischen Sitzungen beantragen wir im Falle einer Kassenleistung die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Dauer und die Frequenz Ihrer Therapie besprechen wir gemeinsam individuell. In den ersten Sitzungen besprechen wir den Behandlungsablauf und erstellen einen Behandlungsplan.

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